AGB - ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
1. VERTRAGSBEDINGUNGEN
1.1 Geltungsbereich
Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) dienen als Rechtsgrundlage für die Dauer des Vertragsverhältnisses zwischen «Riviera Design Studio» und dem Kunden und gelten für den gesamten Geschäftsbereich von «Riviera Design Studio». Die AGB gelten auch für zukünftige Geschäftskontakte, auch wenn sie nicht noch einmal ausdrücklich in das Vertragsverhältnis einbezogen werden.
1.2 Abweichungen
Abweichungen von diesen AGB haben nur aufgrund eines von beiden Parteien bestätigten Dokumentes Gültigkeit und auf die Anwendbarkeit der restlichen Bestimmungen keinen Einfluss.
1.3 Anpassungen
«Riviera Design Studio» behält sich das Recht vor, diese AGB jederzeit und ohne Mitteilung anzupassen. Für ein bestehendes Vertragsverhältnis gelten grundsätzlich die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses akzeptierten AGB, sofern spätere Änderungen nicht ausdrücklich zwischen den Parteien vereinbart werden.
2. AUFTRAGSERTEILUNG
2.1 Leistungen
«Riviera Design Studio» erbringt kreative und gestalterische Dienstleistungen insbesondere in den Bereichen Branding und Corporate Design, Webdesign, Print- und Editorial Design, Hochzeitspapeterie und digitale Hochzeitslösungen sowie damit verbundene Beratung, Konzeption, Gestaltung, Textarbeiten, Produktionskoordination und weitere im jeweiligen Angebot definierte Leistungen.
2.2 Vorbesprechung
Die erste Besprechung (Kontaktaufnahme, Offertgespräch) für einen Auftrag ist kostenfrei und für beide Parteien unverbindlich.
2.3 Auftragserteilung
Das Vertragsverhältnis kommt mit der Auftragsannahme oder Inbetriebnahme seitens «Riviera Design Studio» aufgrund der durch den Kunden aufgegebenen Zusage zustande. Die Zusage kann je nach Produkt/Dienstleistung und Kunde mündlich, per E-Mail, Online-Formular, Online-Signatur, unterzeichnetes Dokument oder durch Leistungsbezug erfolgen. Durch die Bestellung und die Benutzung unserer Produkte und Dienstleistungen akzeptiert der Kunde die vorliegenden AGB unverändert und vollumfänglich. Das erste Datum der genannten Ereignisse gilt als Vertragsbeginn. «Riviera Design Studio» behält sich das Recht vor, einen Auftrag abzulehnen.
3. ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
3.1 Preise
Das Angebot ist für den vereinbarten Leistungsumfang im Sinne eines Kostendachs verbindlich. Zeigt sich im Projektverlauf, dass die effektiven Aufwendungen die im Angebot genannten Beträge übersteigen, so ist es die Pflicht von «Riviera Design Studio», die Auftraggeberin so früh wie möglich darauf hinzuweisen. Mehraufwendungen aufgrund von inhaltlichen Änderungen oder Ergänzungen, die nicht im Angebot aufgeführt sind, werden zusätzlich verrechnet. Wo keine expliziten Preise festgelegt wurden, gilt primär der Stundenansatz von CHF 120.00. Sämtliche in den Angeboten genannten Beträge verstehen sich in Schweizer Franken. «Riviera Design Studio» ist derzeit nicht mehrwertsteuerpflichtig. Sollte künftig eine Mehrwertsteuerpflicht entstehen, wird die gesetzlich geschuldete Mehrwertsteuer entsprechend ausgewiesen.
3.2 Nebenkosten
Nebenkosten umfassen u.a. Farbausdrucke, Kopien, Datenträger, Scans, Klein- und Präsentationsmaterial und werden nach Aufwand verrechnet. Reisespesen werden von «Riviera Design Studio» vorausbezahlt und gemäss effektiven Kosten abgerechnet. Die Pauschale für einen Autokilometer beträgt CHF 0.85, Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln werden 2. Klasse verrechnet. Fremdkosten Dritter (z.B. Lizenzkosten für Bildmaterial, Schriften, Hosting, etc.) werden von «Riviera Design Studio» im Rahmen des Auftrags und auf Kosten der Auftraggeberin veranlasst. Diese Kosten werden der Auftraggeberin zur Genehmigung vorgelegt, bevor der entsprechende Auftrag ausgelöst wird. Fremdkosten werden grundsätzlich direkt verrechnet.
3.3 Zahlungsfristen
Basierend auf dem Angebot werden bei Auftragserteilung 50%, bei Auftragsabschluss 50% zur Zahlung fällig. Die Anzahlung ist als verbindliche Reservierung des Projektzeitraums zu sehen und wird bei kundenseitiger Stornierung nicht zurückerstattet. Bei mehrmonatiger Projektdauer können Zwischenrechnungen erbrachter Leistungen gestellt werden. Die Zahlungen sind innerhalb von 10 Tagen netto fällig.
«Riviera Design Studio» behält sich ausdrücklich vor Bonitätsauskünfte einzuholen und ist nicht verpflichtet, mit der Leistungserbringung vor Eingang der vereinbarten Anzahlung zu beginnen.
3.4 Einwände gegen die Rechnung
Der Kunde kann während 7 Tagen nach Rechnungsstellung schriftlich und begründet Einwände gegen die Rechnung erheben. Unterlässt er dies, gilt die Rechnung als genehmigt.
3.5 Zahlungsverzug
Zahlt der Kunde nicht fristgerecht, gerät er ohne Mahnung in Verzug. Die Verrechnung von Forderungen durch den Kunden ist ausgeschlossen. Hat der Kunde bis zum Fälligkeitsdatum weder die Rechnung bezahlt noch schriftlich und begründet Einwände dagegen erhoben, kann «Riviera Design Studio» die Erbringung sämtlicher Leistungen ohne weitere Ankündigung unterbrechen und/oder den Vertrag frist- und entschädigungslos auflösen. Eine Wiederaufschaltung von Webseiten erfolgt nur nach vollständigem Zahlungseingang, zuzüglich einer Bearbeitungsgebühr von CHF 100.-. Für jede Mahnung ist eine Mahngebühr zur Deckung des jeweils erforderlichen Verwaltungsaufwandes im Betrag von CHF 50.00 geschuldet. «Riviera Design Studio» behält sich das Recht vor, die Sache zwecks Inkasso an einen Dritten zu übergeben.
3.6 Vorzeitige Auflösung
Wünscht der Kunde trotz gültigem Vertrag die vorzeitige Vertragsauflösung und ist eine Zusammenarbeit aufgrund fehlender Unterstützung kundenseitig nicht mehr möglich, so kann «Riviera Design Studio» freiwillig gegen eine Entschädigung der vorzeitigen Vertragsauflösung zustimmen. «Riviera Design Studio» kann entweder den effektiven Aufwand in Rechnung stellen oder insbesondere bei Festpreisen ohne detaillierte Stundenabrechnung eine pauschale Entschädigung verlangen. Die pauschale Entschädigung vom ursprünglichen Auftragsvolumen beträgt bis 2 Wochen nach Projektstart 50%, danach 75%. Als Projektstart gilt jede Auftragsausführung seitens «Riviera Design Studio», die mit der Bestätigung des Auftrags erfolgt. Vorleistungen Dritter werden ebenfalls verrechnet. Bereits geleistete Anzahlungen werden an die geschuldete Entschädigung angerechnet.
4. RECHTE UND PFLICHTEN DES KUNDEN
4.1 Zusammenarbeit
Der Kunde verpflichtet sich zur aktiven Mitwirkung sowie zur Einhaltung der vereinbarten Feedback-, Freigabe- und Liefertermine. Sofern im Angebot nichts anderes vereinbart wurde, beträgt die vorgesehene maximale Projektdauer für Aufträge bis CHF 5'000 zwei Monate und für Aufträge über CHF 5'000 vier Monate ab Projektstart.
Wird die vorgesehene Projektdauer aufgrund verspäteter Rückmeldungen, fehlender Inhalte, ausstehender Freigaben oder sonstiger vom Kunden verursachter Verzögerungen überschritten, ist «Riviera Design Studio» berechtigt, für jeden zusätzlich begonnenen Projektmonat eine Projektverlängerungsgebühr von 10 % des ursprünglichen Auftragswertes, jedoch mindestens 300 CHF, zu verrechnen.
Erfolgt während mehr als 14 Tagen keine für die Weiterführung des Projekts erforderliche Rückmeldung oder Mitwirkung des Kunden, ist «Riviera Design Studio» zusätzlich berechtigt, das Projekt zu pausieren und andere Projekte vorzuziehen. Die Wiederaufnahme erfolgt nach Verfügbarkeit. Verzögerungen, die durch «Riviera Design Studio», vereinbarte Projektpausen oder Umstände ausserhalb des Einflussbereichs des Kunden verursacht werden, werden bei der Berechnung der Projektdauer nicht berücksichtigt.
4.2 Kontaktadressen
Der Kunde verpflichtet sich, korrekte und vollständige Adressangaben inkl. Telefonnummer zu machen und eine E-Mail-Adresse anzugeben. Der Kunde ist bei Adressänderungen (Kontaktperson, E-Mail, Postadresse, Telefonnummer, Mehrwertsteuer-Nummer) zur Benachrichtigung von «Riviera Design Studio» innert 10 Tagen verpflichtet, um Schwierigkeiten bei der Kontaktaufnahme und Verzögerungen zu unterbinden. «Riviera Design Studio» ist nicht verpflichtet, andere als die ihr vom Kunden mitgeteilten Kontaktdaten zu beachten oder selbst Nachforschungen zur Berichtigung dieser Daten vorzunehmen. Stellen sich die Kontaktdaten als unvollständig, unrichtig oder nicht aktuell heraus und kann dadurch die Identität des Kunden nur mit unverhältnismässigem Aufwand ermittelt werden oder sind Mitteilungen an den Kunden nicht zustellbar, so ist «Riviera Design Studio» berechtigt, die Erbringung ihrer Leistungen einzustellen und den offenen Betrag rechtlich einzufordern. «Riviera Design Studio» ist ferner berechtigt, allfällige Kosten, welche aufgrund veralteter, unvollständiger oder unrichtiger Kontaktdaten entstehen, dem Kunden in Rechnung zu stellen.
4.3 Briefing und Projektgrundlage
Die konzeptionelle und gestalterische Arbeit von «Riviera Design Studio» basiert auf den vom Kunden vor Projektbeginn zur Verfügung gestellten Informationen sowie, sofern vorgesehen, auf dem ausgefüllten Fragekatalog bzw. Client Questionnaire. Der Kunde verpflichtet sich, die darin gemachten Angaben vollständig, sorgfältig und wahrheitsgetreu zu machen. Diese Angaben bilden zusammen mit dem vereinbarten Leistungsumfang die verbindliche Grundlage für die Entwicklung des Konzepts.
Nachträgliche Änderungen der strategischen, inhaltlichen oder gestalterischen Ausrichtung, welche von den ursprünglich gemachten Angaben wesentlich abweichen, gelten als Änderung des vereinbarten Leistungsumfangs und haben eine Anpassung der Kosten und des Projektzeitplans zur Folge.
4.4 Konzeptentwicklung und Revisionen
«Riviera Design Studio» arbeitet grundsätzlich nach einem One-Concept-Prinzip. Sofern im Angebot nicht anders vereinbart, wird auf Grundlage des Briefings eine gezielt entwickelte gestalterische bzw. konzeptionelle Richtung präsentiert und im weiteren Projektverlauf gemeinsam verfeinert. Die Anzahl der im Preis enthaltenen Revisions- bzw. Feedbackrunden richtet sich nach dem jeweiligen Angebot. Eine Revision umfasst Anpassungen und Weiterentwicklungen innerhalb der präsentierten und vereinbarten Konzeptrichtung.
Die Entwicklung einer vollständig neuen Konzeptrichtung aufgrund nachträglich geänderter Wünsche, Präferenzen, Zielsetzungen oder Vorstellungen des Kunden ist nicht Bestandteil der vereinbarten Revisionen. Wird nach Präsentation des Konzepts eine grundlegend neue Richtung gewünscht, gilt diese als Neuentwicklung und wird mit mindestens 50 % des im ursprünglichen Angebot vereinbarten Preises für die betreffende Konzept- bzw. Designleistung zusätzlich verrechnet. Umfang, Kosten und allfällige Auswirkungen auf den Projektzeitplan werden vor Beginn der Neuentwicklung mit dem Kunden abgestimmt.
4.5 Persönliches Briefing und Feedback
Fragekataloge, Briefings, Freigaben und projektbezogene Feedbacks sind vom Kunden selbst und auf Grundlage seiner eigenen Einschätzung, Ziele und Präferenzen zu verfassen. Sie dürfen nicht vollständig oder inhaltlich massgeblich durch Dritte oder KI-basierte Systeme erstellt, bewertet oder ersetzt werden.
Dies gilt insbesondere für die Beurteilung präsentierter Konzepte und die Formulierung daraus resultierender Änderungswünsche. Die konzeptionelle Arbeit von «Riviera Design Studio» basiert auf dem individuellen Briefing des Kunden sowie auf den darin definierten Zielen, Zielgruppen und Anforderungen. Dritte oder KI-basierte Systeme verfügen nicht über den vollständigen Projektkontext und können daher die vereinbarte strategische und gestalterische Grundlage nicht ersetzen.
Der Kunde bleibt unabhängig von beigezogenen externen Meinungen oder Hilfsmitteln für sein Briefing, seine Entscheidungen, Feedbacks und Freigaben selbst verantwortlich.
Empfehlungen, Bewertungen oder alternative Gestaltungsrichtungen von Dritten oder KI-basierten Systemen begründen keinen Anspruch auf zusätzliche Entwürfe, Konzeptvarianten, Revisionsrunden oder eine unentgeltliche Neuentwicklung. Daraus entstehende Änderungswünsche werden nur innerhalb der vereinbarten Revisionsrunden berücksichtigt, sofern sie mit dem ursprünglichen Briefing und der präsentierten Konzeptrichtung vereinbar sind. Darüberhinausgehende Änderungen gelten als Zusatzleistung und werden entsprechend verrechnet.
4.6 Rechte Dritter
Der Kunde ist für die rechtliche Zulässigkeit des Domainnamens und der Inhalte seiner Internetseiten und Drucksachen sowie für die von ihm gelieferten Daten und Inhalte (Texte, elektronische Daten, Bilddaten, Videos, Eigenkreationen usw.) einschliesslich der Suchbegriffe bzw. Keywords allein verantwortlich. Gleiches gilt für den Schutz der Rechte Dritter, insbesondere in urheberrechtlicher, wettbewerbsrechtlicher und strafrechtlicher Hinsicht.
4.7 Gewährleistung
Bei Bearbeitungen, Anpassungen oder Umgestaltungen von Werken Dritter (beispielsweise Gestaltungsarbeiten, Fotos, Texte, Muster, elektronische Daten usw.) kann «Riviera Design Studio» ohne ausdrücklichen Hinweis seitens der Auftraggeberin davon ausgehen, dass die Berechtigung zu solchen Verwendungen vorliegt und dementsprechend keine Rechte Dritter verletzt werden. Es obliegt dem Kunden, Arbeitsergebnisse bei Bedarf auf ihre rechtliche Zulässigkeit, insbesondere hinsichtlich Marken-, Urheber-, Design-, Wettbewerbs- und weiterer einschlägiger Rechte und Vorschriften prüfen zu lassen. «Riviera Design Studio» übernimmt keine Gewähr für die marken-, urheber- oder designrechtliche Schutzfähigkeit oder Eintragungsfähigkeit der Arbeitsergebnisse.
4.8 Abnahme
Die von «Riviera Design Studio» erbrachten Leistungen und Produkte sind durch den Kunden bei Empfang umgehend zu prüfen. Allfällige Beanstandungen haben unverzüglich, spätestens innerhalb von 7 Tagen, schriftlich zu erfolgen. Nachträgliche Beanstandungen können nicht mehr berücksichtigt werden.
4.9 Datensicherung und Eigenverantwortung
Der Kunde ist verpflichtet, die für das Projekt bereitgestellten sowie die ihm übergebenen Daten, Unterlagen, Texte, Bilder, Zugangsdaten und sonstigen Inhalte selbstständig und dauerhaft zu sichern. «Riviera Design Studio» übernimmt keine Verpflichtung zur dauerhaften Aufbewahrung oder Wiederherstellung dieser Daten, sofern dies nicht ausdrücklich vereinbart wurde.
Bei Websites und anderen digitalen Projekten, die über Drittanbieter wie Wix, Framer oder vergleichbare Plattformen betrieben werden, liegen Verfügbarkeit, Hosting, technische Infrastruktur, Datensicherung und Betrieb der jeweiligen Plattform ausserhalb des Einflussbereichs von «Riviera Design Studio». Für Betriebsunterbrüche, technische Störungen, Datenverluste, Funktionsänderungen oder die Einstellung von Diensten durch Drittanbieter übernimmt «Riviera Design Studio» keine Haftung, soweit diese nicht durch «Riviera Design Studio» selbst verursacht wurden.
Der Kunde ist für die sichere Aufbewahrung seiner Zugangsdaten sowie für Änderungen verantwortlich, die er oder von ihm autorisierte Dritte nach Übergabe an Accounts, Websites oder sonstigen digitalen Produkten vornehmen.
4.10 Datenschutz
«Riviera Design Studio» bearbeitet personenbezogene Daten des Kunden nur soweit dies für die Anbahnung, Durchführung und Abwicklung des Vertragsverhältnisses sowie für die Erbringung der vereinbarten Leistungen erforderlich ist. Soweit für die Leistungserbringung notwendig, können Daten an beigezogene Dienstleister oder Drittanbieter übermittelt werden, beispielsweise für Hosting, Domains, Druckproduktion, Versand oder andere projektbezogene Leistungen. Dabei werden nur diejenigen Daten weitergegeben, die für die jeweilige Leistung erforderlich sind.
Weitere Informationen zur Bearbeitung personenbezogener Daten ergeben sich aus der Datenschutzerklärung von «Riviera Design Studio».
5. RECHTE UND PFLICHTEN VON "RIVIERA DESIGN STUDIO"
5.1 Sorgfalts- und Treuepflicht
«Riviera Design Studio» verpflichtet sich, die ihr übertragenen Aufgaben mit sachgerechter Sorgfalt zu erledigen. Sie verpflichtet sich, ihr anvertraute oder für die Auftraggeberin erarbeitete Informationen vertraulich zu behandeln.
5.2 Leistungen
«Riviera Design Studio» ist für die Leistungserbringung gemäss dem vom Kunden beanspruchten Angebot verantwortlich. Bei der Art und Weise der für diese Dienstleistungen notwendigen Umgebung ist «Riviera Design Studio» in allen Belangen frei, beispielsweise können in- und ausländische Unternehmen bzw. Dritte beigezogen werden. Auch Änderungen hierbei sind im Ermessen von «Riviera Design Studio» vorzunehmen.
5.3 Verspätungen
Angegebene Projekt- und Liefertermine beruhen auf dem zum Zeitpunkt der Planung bekannten Projektstand. Verbindliche Fixtermine gelten nur, wenn sie ausdrücklich als solche vereinbart wurden. «Riviera Design Studio» übernimmt keine Verantwortung für eventuell entstehende Verspätungen, insbesondere nicht, wenn diese durch Änderungen auf Kundenwunsch verursacht wurden. «Riviera Design Studio» haftet nicht für immaterielle Schäden oder Einkommensverluste oder in Fällen von höherer Gewalt.
5.4 Material von Drittanbietern
Für von Drittanbietern bezogenes Bildmaterial, Schriften, Templates und sonstige lizenzierte Inhalte gelten die jeweiligen Lizenzbedingungen des Rechteinhabers. Der Kunde verpflichtet sich, diese einzuhalten. Allfällige Lizenzkosten trägt der Kunde, sofern im Angebot nichts anderes vereinbart wurde.
5.5 Webseiten
Unsere Webseiten werden mit Drittanbietern wie z.B. www.wix.com oder www.framer.com erstellt. Websites werden grundsätzlich über die im Angebot vereinbarte Plattform erstellt. Kosten für Hosting, Domains, Premium-Abonnements, Apps, Plugins und sonstige Drittanbieterleistungen trägt der Kunde, sofern im Angebot nichts anderes vereinbart ist. Preis-, Funktions- und Leistungsänderungen dieser Drittanbieter liegen ausserhalb des Einflussbereichs von «Riviera Design Studio».
5.5.1 Suchmaschinenplatzierungen
«Riviera Design Studio» sichert dem Kunden nicht den Erfolg erbrachter Massnahmen zu. Die Position einer Internetseite in Suchmaschinen hängt von zahlreichen Faktoren ab, auf die «Riviera Design Studio» keinen Einfluss hat, sodass die Leistungen von «Riviera Design Studio» allein nicht zum Erfolg führen müssen.
5.5.2 Browserkompatibilität
«Riviera Design Studio» erbringt Web-Dienstleistungen auf der Basis moderner und heute gängiger Technologien ohne anderslautenden Auftrag für Desktop- und Mobile-Bildschirme. Je nach verwendetem Webbrowser und Betriebssystem kann es jedoch zu einer unterschiedlichen Darstellung kommen. Für Technologien mit einem geringen Marktanteil von unter 4% sowie veraltete und nicht mehr weiterentwickelte Browserversionen wird keine Kompatibilitätsgewährleistung übernommen.
5.5.3 Zusatzarbeiten
Arbeiten, die nicht in den Aufgabenbereich von «Riviera Design Studio» bzw. des für das jeweilige Produkt geltenden Leistungskatalog fallen, können seitens «Riviera Design Studio» abgelehnt oder dem Kunden gemäss dem dafür angefallenen Aufwand in Rechnung gestellt werden. Beispiele für eine solche kostenpflichtige Leistung, in der Regel zum Stundensatz, können u.a. das Wiederherstellen einer durch den Kunden administrierten und unerwünscht veränderten Website sein oder Support zur Benutzung des CMS oder das Zurücksetzen von Passwörtern.
5.5.4 Leistungsunterbindung
Bei einer wesentlichen oder wiederholten Verletzung der Mitwirkungspflichten oder anderer vertraglicher Pflichten des Kunden ist «Riviera Design Studio» berechtigt, die weitere Leistungserbringung bis zur Behebung des betreffenden Umstands auszusetzen. Bei schwerwiegenden oder wiederholten Vertragsverletzungen bleibt die Beendigung des Vertragsverhältnisses vorbehalten.
5.6 Mitteilungen
Vertrags- und projektbezogene Mitteilungen, Rechnungen, Zahlungserinnerungen, Freigaben, Zugangsdaten sowie sonstige Kommunikation können rechtsgültig per E-Mail an die vom Kunden angegebene E-Mail-Adresse erfolgen.
5.7 Aufbewahrung
Die Aufbewahrung von Reproduktionsmaterial erfolgt auf Risiko des Kunden, insbesondere das Risiko, einer späteren einwandfreien Bereitstellung (Änderung der Bearbeitungstechniken). Eine Pflicht zur Aufbewahrung von Arbeitsunterlagen (digitale Kundendaten, Negative, Farbabzüge, Fotografien, Satz, Werkzeuge etc.) besteht ohne schriftliche Absprache nicht.
5.8 Haftung
Bei Mängeln ist die Auftraggeberin nur berechtigt, Nacherfüllung oder Minderung zu verlangen. Scheitert die Nacherfüllung, ist diese unzumutbar oder besteht objektiv kein Interesse des Auftraggebers an dieser, kann der Auftraggeber auf andere Gewährleistungsrechte übergehen.
Soweit sich Mängel nur auf einen abgrenzbaren Teil der Leistung beschränken, kann nur dieser Teil beanstandet werden, sofern eine Trennung der mangelfreien und der mangelbehafteten Teile mit zumutbaren Mitteln möglich ist. Der vertragstypische vorhersehbare Schaden entspricht höchstens dem Netto-Auftragswert. «Riviera Design Studio» haftet nicht für Vermögens-, mittelbare oder Folgeschäden wie z.B. entgangenen Gewinn, unterbliebene Einsparungen, Produktionsausfall, entgangene Nutzungen.
Die Freigabe von Produktion und Veröffentlichung obliegt dem Auftraggeber. Für die vom Auftraggeber freigegebenen Entwürfe, Texte und Reinzeichnungen entfällt jede Haftung bei «Riviera Design Studio». Beanstandungen sind innerhalb von 7 Tagen nach Lieferung schriftlich bei «Riviera Design Studio» geltend zu machen. Danach gilt das Werk als vertragsgemäss und mangelfrei abgenommen.
Die Auftraggeberin übernimmt durch die Unterzeichnung des «Gut zum Druck» der Druckerei die volle Verantwortung für Form, Farbe und Inhalt der Drucksache. Verzichtet der Auftraggeber aus Zeit- oder Kostengründen auf ein schriftliches «Gut zum Druck», übernimmt «Riviera Design Studio» keinerlei Verantwortung für allfällige Beanstandungen der Ergebnisse. Reklamationen bei Leistungen Dritter (wie Fotografen, Illustratoren, Drucker etc.), zu deren Beschaffung «Riviera Design Studio» lediglich als Vermittler aufgetreten ist, liegen nicht in der Verantwortung von «Riviera Design Studio».
5.9 Referenzen
Bei von «Riviera Design Studio» gestalteten Websites ist «Riviera Design Studio» berechtigt, im Impressum oder Footer einen angemessenen Hinweis auf die Gestaltung bzw. Erstellung der Website einschliesslich Verlinkung auf die Website von «Riviera Design Studio» anzubringen. Auf ausdrückliche Vereinbarung kann auf diese Nennung verzichtet werden.
«Riviera Design Studio» und von ihr beigezogene Dritten ist es erlaubt, die Auftraggeberin zu nennen und sämtliche Arbeitsergebnisse für Marketingzwecke zu beschreiben und Abbildungen davon zu zeigen. Diese Inhalte dürfen auf der Webseite, Social Media Kanälen, Publikationen (Fachpresse) und in Präsentationen veröffentlicht werden. Zeitpunkt und Umfang sind mit der Auftraggeberin nicht abzustimmen. Grundsätzlich dürfen im Rahmen der Eigenkommunikation von «Riviera Design Studio» nur öffentlich zugängliche Informationen genutzt werden.
5.10 Urheber- und Nutzungsrechte
Sämtliche von «Riviera Design Studio» erstellten Entwürfe, Konzepte, Gestaltungen und Arbeitsergebnisse sind urheberrechtlich geschützt. Nach vollständiger Bezahlung der vereinbarten Vergütung erhält der Kunde die zur vereinbarten Nutzung erforderlichen Nutzungsrechte an den final ausgewählten und im Rahmen des Projekts übergebenen Arbeitsergebnissen.
Bei Branding-Projekten umfasst dies insbesondere die finalen, dem Kunden übergebenen Logo- und Markendateien sowie den Brand Guide und weitere ausdrücklich vereinbarte finale Assets.
Bei Website-Projekten umfasst dies die fertiggestellte und dem Kunden übergebene Website im vereinbarten Umfang.
Nicht ausgewählte Entwürfe, verworfene Varianten, Skizzen, Zwischenstände, Präsentationen, Moodboards, Konzepte und sonstige im Arbeitsprozess entstandene Materialien verbleiben vollständig bei «Riviera Design Studio». Der Kunde erhält daran keine Nutzungsrechte, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Für Bestandteile von Drittanbietern, insbesondere Schriften, Stockmaterial, Templates, Plugins oder andere lizenzierte Inhalte, gelten die jeweiligen Lizenzbedingungen des Rechteinhabers. «Riviera Design Studio» kann daran nur diejenigen Nutzungsrechte einräumen, zu deren Weitergabe sie selbst berechtigt ist.
5.11 Offene Arbeits- und Quelldateien
Die Herausgabe offener oder editierbarer Arbeits- und Quelldateien ist nicht Bestandteil des Auftrags, sofern dies im jeweiligen Angebot nicht ausdrücklich vereinbart wurde. Dazu gehören insbesondere Arbeitsdateien aus Grafik-, Layout- und Designprogrammen, editierbare Präsentationen, Entwurfsdateien, Zwischenstände und sonstige Produktions- oder Quelldateien.
Die dem Kunden gemäss Ziffer 5.10 geschuldeten finalen Dateien werden in den für die vereinbarte Nutzung geeigneten Dateiformaten übergeben. Eine Herausgabe zusätzlicher offener Arbeitsdateien kann nach Vereinbarung und gegen eine gesonderte Vergütung erfolgen, soweit keine Rechte Dritter oder Lizenzbestimmungen entgegenstehen.
6. ANDWENDBARES RECHT UND GERICHTSSTAND
Auf das vorliegende Vertragsverhältnis ist ausschliesslich das schweizerische Recht anwendbar. Ausschliesslicher Gerichtsstand ist der Sitz von «Riviera Design Studio» in Luzern.
Letztes Update: 08.09.2026
